Deutsch English Français español

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Präambel

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

2. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen erlangen ihre Geltung durch Inempfangnahme unserer Auftragsbestätigung.

II. Angebote

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns angenommen und schriftlich bestätigt sind. Ansonsten bleiben Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2. Der Vertragabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht durch uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines Geschäftes mit unserem Zulieferer, das inhaltsgleich ist mit dem Vertrag, den wir mit dem Unternehmer geschlossen haben.

3. Der Unternehmer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

4. Jede Lieferung erfolgt schnellstens, jedoch ohne Gewähr für die Einhaltung von Fristen, es sei denn, es sind ausdrücklich Lieferfristen mit dem Unternehmer vereinbart worden. Alle von uns angegebenen Lieferfristen sind nur als annähernd zu betrachten und rechnen erst vom Tag des verbindlichen Auftragseinganges an. Eine Verpflichtung zur Einhaltung der angegebenen, annähernden Lieferfristen besteht nur unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.

5. Die Folgen höherer Gewalt, behördlicher Massnahmen, Transportschwierigkeiten, Materialmangel sowie alle unvorhergesehenen Umstände, die die Herstellung oder Lieferung der Waren bei uns oder unseren Zulieferern erheblich beschweren, entbinden uns von der Verpflichtung zur Lieferung und berechtigen uns, weitere Lieferungen einzustellen, ohne dass dem Unternehmer Nachlieferungs- oder Schadenersatzansprüche zustehen.

III. Preise/Lieferung

1. Der Kaufpreis richtet sich nach dem am Tag der Lieferung gültigen Preis. Dies gilt für den Fall, dass die von uns zu erbringenden Leistung/zu liefernde Ware nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragschluss erbracht werden soll. Zur Preiserhöhung sind wir indes berechtigt bei Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerverhältnissen/Dauergeschäftsbeziehungen geliefert oder erbracht werden. Für Kleinaufträge wird ein Mindestpreis je nach Abmessung oder Menge berechnet. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Die Lieferung erfolgt, wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, ab Werk, und zwar zuzüglich Frachtkosten und Spesen. Die Wahl der Versandart und des Weges behalten wir uns vor. Bei Vereinbarung der Lieferung ,,FREI" erfolgt der Versand auf dem für uns günstigsten Wege.

3. Verpackungskosten stellen wir zum Selbstkostenpreis in Rechnung. Kisten, Körbe und Kannen werden bei Franko-Rücksendung in gebrauchsfähigem Zustand zu zwei Dritteln des belasteten Betrages gutgeschrieben. Für die Rücksendung anderer Verpackung wird eine Vergütung nicht gewährt.

4. Falls fertiggestellte Waren auf Wunsch des Unternehmers oder durch sonstige Gründe wie Verkehrsstörungen, Transportschwierigkeiten usw. nicht zum Versand gebracht werden können, gilt die Anzeige der Bereitstellung als Lieferung.

5. Im allgemeinen liefern wir die volle vorgeschriebene Menge. Wir behalten uns vor, eine Mehr- oder Mindermenge der bestellten Stückzahl bis zu einer Abweichung von 10% zu liefern.

IV. Zahlung

1. Der Unternehmer kann den Kaufpreis per Nachnahme, Rechnung oder Kreditkarte leisten. Zahlungen sind ausschließlich an uns (Erfüllungsort: Aachen) porto- und spesenfrei zu erbringen. Schecks und Wechsel werden lediglich erfüllungshalber angenommen und auch nur vorbehaltlich des Einganges und unter Berechnung der entsprechenden Zinsen und Spesen gutgeschrieben. Für das richtige und rechtzeitige Vorzeigen und Beibringen von Protesten übernehmen wir keine Gewähr. Die Hereingabe von eigenen und fremden Akzept behalten wir uns vor. Falls ein Kassaskonto vereinbart ist, wird die Hergabe von eigenen oder fremden Akzept nicht als Barzahlung angesehen. Unsere Vertreter sind nur dann zum Inkasso berechtigt, wenn sie eine Inkassovollmacht vorlegen. Wird ohne eine entsprechende Legitimation an einen Vertreter gezahlt, führt dies nicht zur Schuldbefreiung.

2. Der Unternehmer hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Er kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

3. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine werden, ohne daß es einer Inverzugsetzung bedarf, Verzugszinsen in Höhe von 8,00 % jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Akonto- Zahlungen des Unternehmers werden nicht verzinst. Wir behalten uns ausdrücklich die Geltendmachung eines höheren Schadens als 8,00 % jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank vor.

4. Die Kreditbemessung und die Aufhebung einer Kreditgewährung, auch während laufender, vereinbarter Zahlungsfristen behalten wir uns jederzeit vor. Wir sind berechtigt, jeder zeit eine ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen. Erfolgt eine solche auf unser Ersuchen nicht, wird unsere Forderung sofort fällig.

5. Formkosten, Werkzeugkosten, Einrichtungskosten, Laborkosten und Programmierkosten sind grundsätzlich von der Skontierfähigkeit ausgeschlossen.

V. Gewährleistung

1. Der Unternehmer hat Mängel sowie Beanstandungen jeglicher Art unverzüglich zu rügen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Inempfangnahme der Ware schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt des Feststellungsmangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Mängelrüge hat unter Anführung der Auftrags- bzw. Rechnungsnummer zu erfolgen. Nicht offensichtliche Mängel sind binnen zwei Wochen ab Erkennbarkeit gemäß den vorstehenden Erläuterungen zu rügen.

2. Für den Fall eines Mangels haben wir das Recht, nach unserer Wahl Gewähr zu leisten, und zwar wahlweise durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Wir sind berechtigt, die Art der vom Unternehmer gewünschten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Unternehmer bleibt.

3. Die Gewährleistungsansprüche können keinesfalls mehr nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware geltend gemacht werden. Für die Beschaffenheit der Ware ist grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung maßgebend und vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

4. Nach gescheiterter Nacherfüllung hat der Unternehmer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nur das Recht des Rücktritts vom Vertrag. Daneben steht ihm kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

VI. Haftungsausschlüsse

1. Wir haften nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzung, sofern es nicht um wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) geht, unabhängig davon, ob wir, das heißt der Verwender, die Firma Wilhelm Köpp Zellkautschuk GmbH & Co. oder ein Erfüllungsgehilfe die Pflichtverletzung begeht. Wir haften nicht für Pflichtverletzungen bei grobem Verschulden eines einfachen, also eines nicht leitenden Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den typischerweise bei Geschäften der vertragliche Art entstehenden Schaden.

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Unternehmers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Unternehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen.

3. Etwaige Schadensersatzansprüche des Unternehmers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Anlieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns das Eigentum der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Unternehmer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die weitere Veräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Etwaige, vom Unternehmer eingezogenen Beträge sind sofort an uns abzuführen, gegebenenfalls bis zur Fälligkeit und Überweisung gesondert für uns aufzubewahren.

2. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dies gilt insbesondere für den Fall der Vermischung oder Verbindung unserer Waren mit uns nicht gehörender Ware. Geleistete Beiträge zu Einrichtungskosten (Formkosten, Anteile, Werkzeugkosten usw.) heben unser ausschließliches Eigentumsrecht an diesen Einrichtungen nicht auf.

3. Der Unternehmer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu verpfänden, als Sicherheit zu übereignen oder abzutreten. Jegliche Pfändung, Beschädigung, Vernichtung und jeden Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Unternehmer uns unverzüglich anzuzeigen.

VIII. Gefahrübergang

1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Unternehmer beim Verwendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.

2. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Unternehmer im Verzug der Annahme befindet.

IX. Statut/Gerichtsstand

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2. Gegenüber dem Unternehmer, der Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlich Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz, Aachen. Dasselbe gilt, wenn der Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

X. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Unternehmer einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Mündliche Abreden sind unwirksam, wenn sie nicht nachträglich noch schriftlich vereinbart worden sind.

Kontakt

Wir helfen Ihnen eine Lösung zu finden!

Teilen Sie uns unverbindlich Ihre Anforderungen mit.

Jetzt Kontakt aufnehmen »