Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Präambel
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle
gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind
natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften,
mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich
zugestimmt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen erlangen ihre Geltung durch
Inempfangnahme unserer Auftragsbestätigung.
II. Angebote
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche
Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns angenommen und
schriftlich bestätigt sind. Ansonsten bleiben Änderungen in Form, Farbe
und/oder Gewicht im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Der Vertragabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der
richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies
gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht durch uns zu vertreten
ist, insbesondere bei Abschluss eines Geschäftes mit unserem Zulieferer, das inhaltsgleich
ist mit dem Vertrag, den wir mit dem Unternehmer geschlossen haben.
3. Der Unternehmer wird über die Nichtverfügbarkeit der
Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich
zurückerstattet.
4. Jede Lieferung erfolgt schnellstens, jedoch ohne
Gewähr für die Einhaltung von Fristen, es sei denn, es sind ausdrücklich
Lieferfristen mit dem Unternehmer vereinbart worden. Alle von uns angegebenen
Lieferfristen sind nur als annähernd zu betrachten und rechnen erst vom Tag des
verbindlichen Auftragseinganges an. Eine Verpflichtung zur Einhaltung der
angegebenen, annähernden Lieferfristen besteht nur unter dem Vorbehalt der
richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.
5. Die Folgen höherer Gewalt, behördlicher Massnahmen,
Transportschwierigkeiten, Materialmangel sowie alle unvorhergesehenen Umstände,
die die Herstellung oder Lieferung der Waren bei uns oder unseren Zulieferern
erheblich beschweren, entbinden uns von der Verpflichtung zur Lieferung und
berechtigen uns, weitere Lieferungen einzustellen, ohne dass dem Unternehmer
Nachlieferungs- oder Schadenersatzansprüche zustehen.
III. Preise/Lieferung
1. Der Kaufpreis richtet sich nach dem am Tag der
Lieferung gültigen Preis. Dies gilt für den Fall, dass die von uns zu
erbringenden Leistung/zu liefernde Ware nicht innerhalb von vier Monaten nach
Vertragschluss erbracht werden soll. Zur Preiserhöhung sind wir indes
berechtigt bei Waren oder Leistungen, die im Rahmen von
Dauerverhältnissen/Dauergeschäftsbeziehungen geliefert oder erbracht werden.
Für Kleinaufträge wird ein Mindestpreis je nach Abmessung oder Menge berechnet.
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Die Lieferung erfolgt, wenn nicht ausdrücklich anders
schriftlich vereinbart, ab Werk, und zwar zuzüglich Frachtkosten und Spesen.
Die Wahl der Versandart und des Weges behalten wir uns vor. Bei Vereinbarung
der Lieferung ,,FREI" erfolgt der Versand auf dem für uns günstigsten
Wege.
3. Verpackungskosten stellen wir zum Selbstkostenpreis in
Rechnung. Kisten, Körbe und Kannen werden bei Franko-Rücksendung in
gebrauchsfähigem Zustand zu zwei Dritteln des belasteten Betrages
gutgeschrieben. Für die Rücksendung anderer Verpackung wird eine Vergütung
nicht gewährt.
4. Falls fertiggestellte Waren auf Wunsch des
Unternehmers oder durch sonstige Gründe wie Verkehrsstörungen,
Transportschwierigkeiten usw. nicht zum Versand gebracht werden können, gilt
die Anzeige der Bereitstellung als Lieferung.
5. Im allgemeinen liefern wir die volle vorgeschriebene
Menge. Wir behalten uns vor, eine Mehr- oder Mindermenge der bestellten
Stückzahl bis zu einer Abweichung von 10% zu liefern.
IV. Zahlung
1. Der Unternehmer kann den Kaufpreis per Nachnahme,
Rechnung oder Kreditkarte leisten. Zahlungen sind ausschließlich an uns
(Erfüllungsort: Aachen) porto- und spesenfrei zu erbringen. Schecks und Wechsel
werden lediglich erfüllungshalber angenommen und auch nur vorbehaltlich des
Einganges und unter Berechnung der entsprechenden Zinsen und Spesen gutgeschrieben.
Für das richtige und rechtzeitige Vorzeigen und Beibringen von Protesten
übernehmen wir keine Gewähr. Die Hereingabe von eigenen und fremden Akzept
behalten wir uns vor. Falls ein Kassaskonto vereinbart ist, wird die Hergabe
von eigenen oder fremden Akzept nicht als Barzahlung angesehen. Unsere
Vertreter sind nur dann zum Inkasso berechtigt, wenn sie eine Inkassovollmacht
vorlegen. Wird ohne eine entsprechende Legitimation an einen Vertreter gezahlt,
führt dies nicht zur Schuldbefreiung.
2. Der Unternehmer hat nur dann ein Recht zur
Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch
uns anerkannt wurden. Er kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn
sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine
werden, ohne daß es einer Inverzugsetzung bedarf, Verzugszinsen in Höhe von
8,00 % jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
berechnet. Akonto- Zahlungen des Unternehmers werden nicht verzinst. Wir
behalten uns ausdrücklich die Geltendmachung eines höheren Schadens als 8,00 %
jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank vor.
4. Die Kreditbemessung und die Aufhebung einer
Kreditgewährung, auch während laufender, vereinbarter Zahlungsfristen behalten
wir uns jederzeit vor. Wir sind berechtigt, jeder zeit eine ausreichende
Sicherheitsleistung zu verlangen. Erfolgt eine solche auf unser Ersuchen nicht,
wird unsere Forderung sofort fällig.
5. Formkosten, Werkzeugkosten, Einrichtungskosten,
Laborkosten und Programmierkosten sind grundsätzlich von der Skontierfähigkeit
ausgeschlossen.
V. Gewährleistung
1. Der Unternehmer hat Mängel sowie Beanstandungen
jeglicher Art unverzüglich zu rügen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb
einer Frist von zwei Wochen ab Inempfangnahme der Ware schriftlich anzuzeigen.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft
volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel
selbst, für den Zeitpunkt des Feststellungsmangels und für die Rechtzeitigkeit
der Mängelrüge. Die Mängelrüge hat unter Anführung der Auftrags- bzw.
Rechnungsnummer zu erfolgen. Nicht offensichtliche Mängel sind binnen zwei
Wochen ab Erkennbarkeit gemäß den vorstehenden Erläuterungen zu rügen.
2. Für den Fall eines Mangels haben wir das Recht, nach
unserer Wahl Gewähr zu leisten, und zwar wahlweise durch Ersatzlieferung oder
Nachbesserung. Wir sind berechtigt, die Art der vom Unternehmer gewünschten Nacherfüllung
zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die
andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Unternehmer
bleibt.
3. Die Gewährleistungsansprüche können keinesfalls mehr
nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware geltend gemacht werden. Für
die Beschaffenheit der Ware ist grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung
maßgebend und vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung
stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
4. Nach gescheiterter Nacherfüllung hat der Unternehmer
wegen eines Rechts- oder Sachmangels nur das Recht des Rücktritts vom Vertrag.
Daneben steht ihm kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
VI. Haftungsausschlüsse
1. Wir haften nicht für leicht fahrlässige
Pflichtverletzung, sofern es nicht um wesentliche Vertragspflichten
(Kardinalpflichten) geht, unabhängig davon, ob wir, das heißt der Verwender,
die Firma Wilhelm Köpp Zellkautschuk GmbH & Co. oder ein Erfüllungsgehilfe
die Pflichtverletzung begeht. Wir haften nicht für Pflichtverletzungen bei
grobem Verschulden eines einfachen, also eines nicht leitenden
Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich
unsere Haftung auf den typischerweise bei Geschäften der vertragliche Art
entstehenden Schaden.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen
nicht die Ansprüche des Unternehmers aus Produkthaftung. Weiter gelten die
Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden
oder bei Verlust des Lebens des Unternehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen.
3. Etwaige Schadensersatzansprüche des Unternehmers wegen
eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Anlieferung der Ware. Dies gilt
nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns das
Eigentum der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer
laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Unternehmer ist berechtigt, die Waren im
ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle
Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die weitere
Veräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Wir
behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in
Zahlungsverzug gerät. Etwaige, vom Unternehmer eingezogenen Beträge sind sofort
an uns abzuführen, gegebenenfalls bis zur Fälligkeit und Überweisung gesondert
für uns aufzubewahren.
2. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den
Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine
Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der
neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware
zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dies gilt insbesondere für den
Fall der Vermischung oder Verbindung unserer Waren mit uns nicht gehörender
Ware. Geleistete Beiträge zu Einrichtungskosten (Formkosten, Anteile,
Werkzeugkosten usw.) heben unser ausschließliches Eigentumsrecht an diesen
Einrichtungen nicht auf.
3. Der Unternehmer ist nicht berechtigt, die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu verpfänden, als Sicherheit zu übereignen
oder abzutreten. Jegliche Pfändung, Beschädigung, Vernichtung und jeden
Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Unternehmer
uns unverzüglich anzuzeigen.
VIII. Gefahrübergang
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Unternehmer beim
Verwendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den
Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person
oder Anstalt auf den Unternehmer über.
2. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der
Unternehmer im Verzug der Annahme befindet.
IX. Statut/Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die
Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Gegenüber dem Unternehmer, der Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist,
ist ausschließlich Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser
Geschäftssitz, Aachen. Dasselbe gilt, wenn der Unternehmer keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
X. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Unternehmer einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Mündliche Abreden sind unwirksam, wenn sie nicht nachträglich noch schriftlich vereinbart worden sind.
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